SCHNELL, DISKRET UND UNBÜROKRATISCH IN 3 SCHRITTEN ZUM PFANDDARLEHEN
Anrufe mit unterdrückter Rufnummer können nicht empfangen werden.
BEISPIEL FÜR EINE BELEIHUNG
Kundenmeinung
Eine Belehunganfrage kann auch per E-Mail oder Kontaktformular gestellt werden. Wir können Ihnen jedoch erst nach genauer Begutachtung bei uns vor Ort die effektive Belehnungshöhe nennen.
Der Zinssatz belauft sich auf 1,5%, die Gebühren auf 3,5% für jeden angefangen Monat ( Stichtag ist Datum des Pfandscheines). Bei einer Belehnung von unter CHF 1.000.-- wird für jeden Pfandschein CHF 30.-- verrechnet.
Bei Uhren kalkulieren wir unseren Belehungssatz bis zu 65% nach dem
aktuellen Marktwert
Der Zinssatz beläuft sich auf 1,5%, die Gebühren auf 3,5% der Pfandsumme. Diese werden für jeden angefangen Monat (Stichtag ist das Datum des Pfandscheines) berechnet.
Unsere Pfandverträge haben eine Standard-Laufzeit von 3 Monaten. Selbstverständlich ist es möglich, das Fahrzeug jederzeit nach vorheriger Terminvereinbarung wieder auszulösen. Es fallen jeweils die Zinsen und Gebühren für den angefangenen laufenden Monat an (Stichtag ist das Datum des Pfandscheines). Eine Verlängerung kann innerhalb der Frist, immer wieder durchgeführt werden.
Der Pfandvertrag bzw. Pfandschein kann spätestens bei Vertragsablauf, durch Zahlung der angefallenen Zinsen und Gebühren verlängert werden. Der neue Pfandschein hat dann wieder eine Gültigkeit von 3 Monaten. Dieser Vorgang kann beliebig oft wiederholt werden, wobei unsere Experten bei jeder Verlängerung eine aktuelle Marktwertanalyse vornehmen müssen.