SCHNELL, DISKRET UND UNBÜROKRATISCH IN 3 SCHRITTEN ZUM PFANDDARLEHEN
Anrufe mit unterdrückter Rufnummer können nicht empfangen werden.
BEISPIEL FÜR EINE BELEIHUNG
Kundenmeinung
Wir nehmen alle Fahrzeuge, welche in eine Tiefgarage passen und einen Marktwert von über 5.000 CHF aufweisen. Das Fahrzeug muss sich in Ihrem Eigentum befinden, und darf kein Leasing-Fahrzeug sein.
Ein Pfanddarlehen in Höhe von bis zu 50% des
aktuellen Marktwertes und Zustand ist möglich. Dieser wird anhand von Zustand und Laufleistung des Fahrzeuges von unserem Experten ermittelt.
Für eine Belehnung ist es nötig einen amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen, damint ein Pfandvertrag erstellt werden kann Bei Farzeugen sollten folgende Gegenstände mitgeracht werden:
Da das Fahrzeug bei einer Verpfändung als Wertsicherung dient, wird es für die gesamte Pfanddauer bei uns untergebracht. Somit ist es bis zur Rückzahlung des Pfanddarlehens sowie der angefallenen Kosten nicht möglich, das Fahrzeug zu nutzen.
Der Zinssatz beläuft sich auf 1,5%, die Gebühren auf 3,5% der Pfandsumme. Diese werden für jeden angefangen Monat (Stichtag ist das Datum des Pfandscheines) berechnet. Zusätzlich wird eine Standgebühr von CHF 120,- monatlich für den versicherten Einstellplatz verrechnet.
Unsere Pfandverträge haben eine Standard-Laufzeit von 3 Monaten. Selbstverständlich ist es möglich, das Fahrzeug jederzeit nach vorheriger Terminvereinbarung wieder auszulösen. Es fallen jeweils die Zinsen, Gebühren und Standkosten für den angefangenen laufenden Monat an (Stichtag ist das Datum des Pfandscheines). Eine Verlängerung kann innerhalb der Frist, immer wieder durchgeführt werden.
Der Pfandvertrag bzw. Pfandschein kann spätestens bei Vertragsablauf, durch Zahlung der angefallenen Zinsen und Gebühren sowie der Standgebühr verlängert werden. Der neue Pfandschein hat dann wieder eine Gültigkeit von 3 Monaten. Dieser Vorgang kann beliebig oft wiederholt werden, wobei unsere Experten bei jeder Verlängerung eine aktuelle Marktwertanalyse vornehmen müssen.