SCHNELL, DISKRET UND UNBÜROKRATISCH IN 3 SCHRITTEN ZUM PFANDDARLEHEN
Anrufe mit unterdrückter Rufnummer können nicht empfangen werden.
BEISPIEL FÜR EINE BELEIHUNG
Kundenmeinung
Bei Technikprodukten kalkulieren wir unseren Belehungssatz bis zu 50% nach dem
aktuellen Marktwert
Für eine Belehnung ist es nötig einen amtlichen Lichtbildausweis mitzubringen, damint ein Pfandvertrag erstellt werden kann Technikprodukte sollten wie folgt vorbereitet mitgebracht werden:
Eine Belehunganfrage kann auch per E-Mail oder Kontaktformular gestellt werden. Wir können Ihnen jedoch erst nach genauer Begutachtung bei uns vor Ort die effektive Belehnungshöhe nennen.
Der Pfandvertrag bzw. Pfandschein kann vor Vertragsablauf, durch Zahlung der Zinsen und Gebühren um 3 Monate verlängert werden. Eine Verlängerung kann innerhalb der Frist, immer wieder durchgeführt werden.
Der Zinssatz beläuft sich auf 1,5%, die Gebühren auf 3,5% der Pfandsumme. Diese werden für jeden angefangen Monat (Stichtag ist das Datum des Pfandscheines) berechnet. Bei einem Pfandbetrag unter CHF 1.000.--, werden 30.-- Pfandscheingebühr berrechnet.
Unsere Pfandverträge haben eine Standard-Laufzeit von 3 Monaten. Selbstverständlich ist es möglich, das Fahrzeug jederzeit nach vorheriger Terminvereinbarung wieder auszulösen. Es fallen jeweils die Zinsen und Gebühren für den angefangenen laufenden Monat an (Stichtag ist das Datum des Pfandscheines). Eine Verlängerung kann innerhalb der Frist, immer wieder durchgeführt werden.
Der Pfandvertrag bzw. Pfandschein kann spätestens bei Vertragsablauf, durch Zahlung der angefallenen Zinsen und Gebühren verlängert werden. Der neue Pfandschein hat dann wieder eine Gültigkeit von 3 Monaten. Dieser Vorgang kann beliebig oft wiederholt werden, wobei unsere Experten bei jeder Verlängerung eine aktuelle Marktwertanalyse vornehmen müssen.